Hallo Sonja,
es tut mir deinetwegen leid, denn ich glaube, daß
ein unversichertes Päckchen, das verlorengegangen ist, auch bedeutet, Du müßtest
Deinem Käufer seinen Betrag ersetzen.
Dieses Risiko geht man ein in dem Moment, wo man
nicht als Paket, sondern als Päckchen etwas verschickt. Ich verschicke auch als
Päckchen, es sei denn, die Kosten fürs Päckchen übersteigen die Kosten eines
Paketes - oder die Wert der Ware ist besonders groß.
Und natürlich muß man auch geräumige Zeit lassen,
damit das Päckchen wirklich auch verloren sein muß - aber da würde ich die
Rückerstattung unter der Bedingung abgeben, daß beim Auftauchen des Päckchens
beim Käufer, muß dieser es sofort an den Verkäufer (Dich) zurückschicken. Dann
kann man sich natürlich über die Versandgebühren dabei streiten, aber das bleibt
hoffentlich der geringste Teil der Geschichte.
Zurück bleibt natürlich der Gedanke, in welchem
Umfang man dem Käufer glauben kann, wenn er das Päckchen als vermißt meldet.
Vergleiche mal die momentane Lage mit den Bewertungen des Käufers. Wenn Du
denkst, der Käufer ist vertrauenswert, würde ich ihm seine Zahlung erstatten -
besonders wenn ich daran denke, ich könnte ihn nochmals zukünftig als Kunde
wiedersehen.
Schwierige Lage ist es jedoch - und ich wünsche Dir
viel Glück damit.
Gruß,
Henning
----- Original Message -----
Sent: Saturday, October 13, 2001 12:21
PM
Subject: Rechtslage ??
Hallo und schönes Wochenede, ich habe mal eine
Frage zur Rechtslage. Ich verkaufte eine Barbie und schickte sie nach
Bezahlung als Päckchen ab, leider ist sie nicht angekommen und der Käufer
verlangt nun sein Geld zurück . Was mache ich jetzt ? Der Nachforschungsantrag
von der Post hat sie auch nicht gefunden . Sonja