--- petra foede foede20@yahoo.de schrieb: > Datum: Sat, 24 May 2003 19:54:15 +0200 (CEST)
Von: petra foede foede20@yahoo.de Betreff: Re: GLS-Frust An: barbiedolls@gmx.de
Hallo Anschi,
ich glaube schon, dass es sehr frustrierend ist, wenn Dir nicht einmal die Leute in Deiner Anwaltskanzlei wirklich weiterhelfen können.
Nach meinem Kenntnisstand ist es grundsätzlich so, dass GLS nicht berechtigt ist, diese Gebühren einzufordern. Eine Unterschrift auf irgendeinem Papier kann ja nichts an der Rechtslage ändern. Das müsste ja auch Dein Chef wissen. Echte Sammelklagen gibt es übrigens nur in den USA, in Deutschland gibt es wohl nur Musterklagen. Hast Du schon einmal Kontakt zu einer Verbraucherzentrale aufgenommen? Dort kümmert man sich in jedem Fall auch um "Kleinkram".
Ob Du Zoll zurückfordern willst, ist GLS mit Sicherheit egal, denn an diesen Gebühren partiziperen sie ja nicht. Die Chancen hierauf stehen meiner Meinung nach auch gering, denn die Zollforderungen basieren ja auf einer gesetzlichen Grundlagen. Die GLS-Gebühren haben mit dem Zoll nichts zu tun!
Viele GrüÃe Petra
--- barbiedolls@gmx.de schrieb: >
Hallo Leute,
wer hat wie ich den Fall, dass er aufgrund dieser "erpressten" Erklärung, die man bei Abnahme eines verzollten Paketes aus den USA unterzeichnen muss, ebenfalls den Fall, einen Brief zu bekommen? Mir wurde gesagt, dass ich aufgrund meiner geleisteten Unterschrift die Gebühr bezahlen MUSS! Meine
Zeilen
an GLS, dass diese Unterschrift mit der Bemerkung erpresst wurde, ich würde andernfalls mein Paket nicht bekommen, interessiert GLS anscheinend in keinster Weise! Wem geht es wir mir? Ist GLS im Recht? Auf der Bezahlung einer zweiten Gebühr, für die ich damals noch kein "Papier" unterzeichnen musste, bestehen sie offensichtlich nicht mehr, da man mich deutlich gebeten hat, diese eine Rechnung zu bezahlen. Auch ein bereits gewonnener Rechtsstreit wegen den Gebühren interessiert GLS
in
keinster Weise. Sie haben den Rechtsstreit u.a. deshalb verloren, weil sie auf meinen damaligen Brief wegen der Rechnung und Mahnung nicht geantwortet haben. Leider wurde die Sache an sich, wie ich das wollte, nicht geklärt. Denn mir lag daran, dass die Frage der Berechtigung zur Ausstellung dieser Gebühr grundsätzlich geklärt wird, was leider aufgrund des "geringen Gegenstandswertes" untergegangen ist. GLS hat sich damit herausgewunden, dass es aufgrund des
geringen
Gegenstandswertes nicht bereit sei, seine Verträge offenzulegen. Das Gericht hat diesem Argument stattgegeben! Auch, dass ich in einer Anwalts-Kanzlei arbeite, hat mir nicht weitergeholfen, man kann ja mit sowas nichts verdienen... Mein "Anwalt" hatte diese Sache nur verfolgt, weil ursprünglich das ZDF einen Beitrag machen wollte, der dann doch nicht weiter verfolgt wurde. Eine Sammelklage wäre vielleicht wirksamer, eine generelle Klärung herbeizuführen. Hoffentlich greifen die Medien dieses Thema endlich einmal richtig auf. Ich hab mir vorhin in meinem Frust schon überlegt, ob ich eine einschlägige Zeitung anrufe und diese Sache schildere...
Auf meine ÃuÃerung an GLS, dass ich meine gesamten bislang bezahlten Zölle beim Zollamt zurückfordern werde, ist GLS gar nicht erst eingegangen.Hat
jemand
von Euch schon mal bezahlten Zoll beim Zollamt zurückgefordert?
Ãbrigens stand in dem Brief von GLS, dass "die britische Post, Royal Mail Group, mit der amerikanischen Post einen Vertrag über die Paketzustellung der beiden Produkt-Bereiche Air Parcels und EMS (Express Mail Service)
abgeschlossen
hat. Für die Auslieferung dieser Pakete nach Deutschland ist die Firma GLS als 100%ige Tochter der britischen Post verpflichtet, alle Pakete abzuwickeln."
Da kommt doch Freude auf!? Hab allmählich keine
Lust
mehr, in USA einzukaufen. Gottseidank sind die meisten meiner Päckchen diesmal mit der Post gekommen, nur eines kam mit GLS.
Frustrierte Wochenend-Sonnen-GrüÃe! Anschi
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Hallo Petra & Listies, es hat sich ja gerade herausgestellt, daà es keine gesetzliche Regelung gibt. Nach dem Zollkodex ist NUR die Deutsche Post AG berechtigt gewesen die eingeführten Pakete OHNE Auftrag dem Zoll vorzuführen. GLS darf gerade nicht die Ware beim Zoll ohne Auftrag vorführen. Das hat ja auch die OFD bestätigt.
viele GrüÃe, Jens
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