Hi Anja,
das ist mir auch schon aufgefallen, ist zwar nervig, aber ich habe echt keine Luste mehr nach all der Zeit, die ich Barbies bei Ebay suche, da noch jemanden zu korrigieren. Die meisten nehmen ja doch keine Belehrung an. Also was soll's.
Wer darauf reinfällt ist doch eh selbst schuld. Man muss sich doch über alle Waren, die man gern bei Ebay ersteigern möchte, erst mal schlau machen. -
Aber mal eine andere Perspektive von Beschreibungen in Auktionen:
wenn man da zu genau ist, also quasi den Fachmann erkennen lässt, ist man derart in der Haftung für das Beschriebene, dass die Käufer einen in Regress nehmen können für Kleinigkeiten und auch noch Recht bekommen. Habe jetzt zwar den Gesetzestext bzw. die Auslegung dazu nicht parat, habe das aber mal gelesen und daraufhin alle Hinweise und Erläuterungen aus der MICH-Seite genommen und vor allen Dingen habe ich meine Barbie-Ratgeber alle gelöscht. Habe wirklich null Bock auf juristische "Korinthenkackerei" wegen Artikel, die nicht die Welt kosten. Na gut, die meisten Käufer wissen vielleicht nicht, was sie an Rechten in Kaufverträgen haben. Aber wegen der ständigen Diskussion um 'Abmahnungen' durch irgendwelche Kanzleien, die sich damit eine goldene Nase verdienen wollen, möchte ich doch lieber auf der sicheren Seite sein.
Ist Euch auch schon aufgefallen, wie viele US-Verkäufer mittlerweile großen Wert auf den Zusatz in den Auktionen legen, dass sie keine Experten seien, lediglich Sammler, und die Bieter besser vor ihrem Gebot ihre Fragen stellen sollen ? -
Jetzt auch noch diese sehr finanzamtfreundlichen Bewertungsprofile mit Angabe des Artikels und des erzielten Preises bei Verkäufen - da hat man immer weniger Lust, etwas bei Ebay zu verkaufen. Fehlt eigentlich nur noch die Summenformel wie bei Excel und die Finanzbeamten brauchen nur noch den Steuerbescheid schicken, nachdem Ebay bereitwillig Name und Adresse mitgeteilt hat. Wer kann denn für die letzten Jahre noch nachweisen, was er wann für wieviel gekauft hat? Dann wird man aufgrund der Anzahl der Verkäufe und der Einnahmensummen geschätzt und darf Steuern zahlen. Vielleicht auch noch eine Strafe dazu. Es ist Auslegungssache, inwieweit die Sachen noch als Hobbyverkäufe gesehen werden oder nicht. Es gilt eine Gewinngrenze oder 'Gewinn-Freibetrag' von EUR 512 p.a. bei Privatverkäufen, aber dazu muss man nachweisen, ob man Gewinne oder Verluste gemacht hat. Bei Lots wird es schwierig, die einzelnen Teile zu bewerten. Dazu Genaueres zu schreiben, führt hier zu weit. Aber googelt mal selbst. Ist wirklich interessant.
LG
Andrea
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