Hallo zusammen,
die Verbraucherzentrale NRW gibt folgende Infos zum Thema AGB:
Zusätzliche Regelungen und Einzelheiten zum Kaufvertrag kann der Händler
im Kleingedruckten festlegen, den so genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB gelten jedoch nur dann als "wirksam vereinbart", wenn der Kunde bei Vertragsabschluss auf die Bedingungen hingewiesen wurde; wenn er Gelegenheit hatte, sie zur Kenntnis zu nehmen; wenn er dem Kleingedruckten zugestimmt hat.
Dazu müssen mit dem schriftlichen Kaufvertrag entweder die AGB selbst unterschrieben werden, oder wenn sie auf der Rückseite des Formulars abgedruckt sind, muss ein deutlicher Hinweis darauf auf der Vertragsvorderseite erfolgen. Nur in Ausnahmefällen, etwa beim Kauf aus Automaten, kann es ausreichen, wenn die AGB deutlich sichtbar aushängen.
Tipp: Gerade bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt es immer wieder zum Streit zwischen Käufer und Verkäufer. Oftmals greifen die AGB zu massiv in die gesetzlich garantierten Rechte der Kunden ein. Längst nicht jede Klausel hat Bestand vor Gericht. Im Streitfall helfen die Beratungsstellen der Verbraucher-Zentralen in den verschiedenen Bundesländern. <<<
Christels Tochter wurde weder darauf hingewiesen, noch hat sie dem Zugestimmt, noch konnte sie es zur Kenntniss nehmen. Das dürfte für euch alle gelten, zumindest für die Pakete BEVOR ihr das erste Schreiben mit den neuen Bedingungen bekommen habt.
Nochmal der Rat: Wendet euch an die zuständigen Verbraucherzentralen, und, wenn ihr eine Rechtschutzversicherung habt, an einen Anwalt.
viele GrüÃe Ute