Der Richtlinienentwurf der EU-Kommission |
Presseerklärung Computer programs as such would not be eligible for a patent under the proposal. Nor would business methods that employ existing technological ideas and apply them to, for example, e-commerce. These would continue where appropriate to be covered by copyright law or the law of confidentiality. |
Inhalt des Richtlinienvorschlags
Erklärtes Ziel: "Beibehaltung des Status Quo"
Artikel 2: Begriffsbestimmungen
(b) "Technischer Beitrag" ist ein Beitrag zum
Stand der Technik auf einem Gebiet der Technik, der für eine
fachkundige Person nicht nahe liegend ist.
Artikel 3: Gebiet der Technik
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass eine
computerimplementierte Erfindung als einem Gebiet der
Technik zugehörig gilt.
Artikel 4: Voraussetzungen der Patentierbarkeit
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass eine
computerimplementierte Erfindung patentierbar ist, sofern
sie gewerblich anwendbar und neu ist und auf einer
erfinderischen Tätigkeit beruht.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Voraussetzung
der erfinderischen Tätigkeit nur erfüllt ist, wenn eine
computerimplementierte Erfindung einen technischen Beitrag
leistet.
Bei der Ermittlung des technischen Beitrags wird beurteilt,
inwieweit sich der Gegenstand des Patentanspruchs in seiner
Gesamtheit, der sowohl technische als auch nichttechnische
Merkmalen umfassen kann, vom Stand der Technik abhebt.
In der vorangestellten Begründung heißt es außerdem:
In der Frage, welchen computerimplementierten Erfindungen
Technizität" zugesprochen werden kann, lässt sich aus dem
kürzlich verhandelten Fall Controlling pension benefits
system20 schließen, dass alle
Programme, die auf einem Computer ablaufen, per Definition
als technisch anzusehen sind (da es sich bei dem
Computer um eine Maschine handelt).
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Die Rolle der Business Software Allicance (BSA)
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Der Richtlinienentwurf des Europäischen Rates Erklärtes Ziel weiterhin: "Beibehaltung des Status Quo"
In allen Versionen fehlt eine klare Definition des Begriffs
"technisch". Das weiß auch das Europäische Parlament. Insbesondere: Es ist noch nichts entschieden! |