Der Richtlinienentwurf der EU-Kommission

Presseerklärung

Computer programs as such would not be eligible for a patent under the proposal. Nor would business methods that employ existing technological ideas and apply them to, for example, e-commerce. These would continue where appropriate to be covered by copyright law or the law of confidentiality.

Inhalt des Richtlinienvorschlags

Erklärtes Ziel: "Beibehaltung des Status Quo"

Artikel 2: Begriffsbestimmungen

(b) "Technischer Beitrag" ist ein Beitrag zum Stand der Technik auf einem Gebiet der Technik, der für eine fachkundige Person nicht nahe liegend ist.

Artikel 3: Gebiet der Technik

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass eine computerimplementierte Erfindung als einem Gebiet der Technik zugehörig gilt.

Artikel 4: Voraussetzungen der Patentierbarkeit

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass eine computerimplementierte Erfindung patentierbar ist, sofern sie gewerblich anwendbar und neu ist und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht.

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Voraussetzung der erfinderischen Tätigkeit nur erfüllt ist, wenn eine computerimplementierte Erfindung einen technischen Beitrag leistet.

Bei der Ermittlung des technischen Beitrags wird beurteilt, inwieweit sich der Gegenstand des Patentanspruchs in seiner Gesamtheit, der sowohl technische als auch nichttechnische Merkmalen umfassen kann, vom Stand der Technik abhebt.

In der vorangestellten Begründung heißt es außerdem:

In der Frage, welchen computerimplementierten Erfindungen Technizität" zugesprochen werden kann, lässt sich aus dem kürzlich verhandelten Fall Controlling pension benefits system20 schließen, dass alle Programme, die auf einem Computer ablaufen, per Definition als technisch anzusehen sind (da es sich bei dem Computer um eine Maschine handelt).

Die Rolle der Business Software Allicance (BSA)

  • BSA: Zusammenschluß amerikanischer Software-Unternehmen, dominiert von IBM und Microsoft

  • Der Richtlinienentwurf der EU-Kommission ist in weiten Teilen identisch mit einer MS-Word-Datei, die als Autor "Francisco Mingorance" nennt - den Europa-Referenten der BSA.

Siehe: http://swpat.ffii.org /papiere/eubsa-swpat0202/index.de.html

Der Richtlinienentwurf des Europäischen Rates

Erklärtes Ziel weiterhin: "Beibehaltung des Status Quo"

  • Artikel 3: gestrichen

  • Artikel 5: Auch Texte sind zulässig

In allen Versionen fehlt eine klare Definition des Begriffs "technisch".
--> Patentämter dürfen willkürlich entscheiden.

Das weiß auch das Europäische Parlament.

Insbesondere: Es ist noch nichts entschieden!

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